Anmeldung Schritt 2: Schriftlicher Antrag

Schritt 2 des zweistufigen Anmeldeverfahrens ist der schriftliche Antrag auf Zulassung.

Nach der Online-Reservierung (Schritt 1 des Anmeldeverfahrens) ist der schriftliche Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bis vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin unter Angabe des angestrebten Studiengangs und der angestrebten Studienakademie an das ZHL Testzentrum der DHBW zu richten (Ausschlussfrist).

Eine Zusendung der Unterlagen per E-Mail wird nicht berücksichtigt! 

Der Termin für die schriftliche Prüfung der Eignungsprüfung 2025 ist der 24.03.2025. Die Anmeldung hierfür ist ab 02.12.2024 möglich.

Benötigte Unterlagen

Checkliste für den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung:
 

  1. Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (während Anmeldezeitraum hier zum Download verfügbar)
  2. Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich (amtlich beglaubigte Kopie)
  3. Nachweis über eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung in einem dem Studiengang entsprechenden Bereich (amtlich beglaubigte Kopie)
  4. Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die bisherige schulische Ausbildung, den beruflichen Werdegang und die ausgeübte Berufstätigkeit
  5. Bescheinigung über ein Beratungsgespräch
  • Das Beratungsgespräch, an dem Sie vor Einsenden des Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung teilnehmen, findet i.d.R. an der DHBW Studienakademie statt, an der Sie voraussichtlich studieren werden.
  • Es dient dazu, Sie insbesondere über die Studienmöglichkeiten sowie über Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums zu informieren. Beruflich Qualifizierten, die an der Eignungsprüfung teilnehmen, werden darüber hinaus die Möglichkeiten spezifischer Vorbereitung auf das Studium unter Einbeziehung der Anforderungen im angestrebten Studiengang aufgezeigt. Ebenso werden Sie über die Inhalte, die Anforderungen und den Ablauf der Eignungsprüfung informiert sowie auf Vorbereitungsmöglichkeiten auf die Eignungsprüfung hingewiesen.
  • Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins für das Beratungsgespräch an die jeweilige DHBW Studienakademie. Hier finden Sie die Liste mit Ansprechpartner*innen (PDF) zur Vereinbarung eines Termins für das Beratungsgespräch.

 

Ggfs. sind dem Antrag auf Zulassung beizufügen: 
 

  • Antrag auf Anrechnung von Kindererziehung und Pflegetätigkeit mit entsprechenden Belegen (amtlich beglaubigte Kopie).

    Anmerkung: Auf die Berufserfahrung wird Familienarbeit mit selbstständiger Führung eines Haushalts und Verantwortung für mindestens eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person bei fachlicher Entsprechung mit bis zu zwei Jahren angerechnet. 
     
  • Nachweis über eine mehrjährige herausgehobene oder inhaltlich besonders anspruchsvolle Tätigkeit (amtlich beglaubigte Kopie).

    Anmerkung: In besonders begründeten Einzelfällen kann auch beim Nachweis einer mehrjährigen herausgehobenen oder inhaltlich besonders anspruchsvollen Tätigkeit zur Eignungsprüfung für ein Studium in einem dieser Tätigkeit fachlich entsprechenden Studiengang zugelassen werden.

    Mehrjährigkeit setzt eine mindestens vierjährige Berufstätigkeit voraus. Eine herausgehobene Tätigkeit liegt vor, wenn durch Zeugnisse und Referenzen nachgewiesen wird, dass Sie eine Führungsposition mit Personalverantwortung ausüben. Eine besonders anspruchsvolle Tätigkeit ist ein Aufgabenbereich, der regelmäßig von guten Absolventinnen und guten Absolventen des betreffenden Studienganges wahrgenommen wird.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Ihnen vorliegenden Nachweise ausreichend für eine Zulassung zur Eignungsprüfung sind, können Sie sich für Rückfragen gerne telefonisch oder per E-Mail an das Testzentrum wenden, bevor Sie den gebührenpflichtigen schriftlichen Antrag auf Zulassung stellen.

Fachliche Entsprechung

Eine fachliche Entsprechung von Berufsausbildung, Berufserfahrung und gewähltem Studiengang liegt vor, wenn die wesentlichen Inhalte der Berufsausbildung und der Berufserfahrung der inhaltlichen Ausrichtung des gewählten Studiengangs zugeordnet werden können.

Über das Vorliegen der fachlichen Entsprechung entscheidet das ZHL Testzentrum der DHBW auf Grundlage der Dokumentation des Beratungsgesprächs (siehe oben, Punkt 5 von „Benötigte Unterlagen“).

 

Hinweis: 
 

  • Bitte achten Sie darauf, dass das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist und Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind. Laut § 7 Absatz 2 Nummer 1 der Satzung DHBW zur Durchführung der Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte nach § 58 Absatz 2 Nummer 6 LHG (Prüfungsordnung Eignungsprüfung) vom 20. Dezember 2019 ist die Zulassung zur Eignungsprüfung zu versagen, wenn die Unterlagen nach § 6 Absatz 2 nicht rechtzeitig nach § 6 Absatz 1 vorgelegt werden. 
     
  • Für jeden Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 200 € erhoben. Die Gebühr entsteht mit dem Eintreffen Ihrer schriftlichen Anmeldung am Testzentrum, d.h. ab diesem Zeitpunkt handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Antrag. (Den Gebührenbescheid hierüber erhalten Sie per Post, nachdem Ihr Antrag vom Testzentrum bearbeitet wurde.) Weitere Informationen finden Sie unter Gebühren.

 

Antrag stellen

Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe oben) fristgerecht per Post an:

Duale Hochschule Baden-Württemberg
Center for Advanced Studies
ZHL Testzentrum
Bildungscampus 13
74076 Heilbronn 

 

Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie ebenso in der Satzung der DHBW zur Durchführung der Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte nach § 58 Absatz 2 Nummer 6 LHG (Prüfungsordnung Eignungsprüfung) vom 9. Juli 2018, einschließlich der Ersten Änderungssatzung vom 20. Dezember 2019.

Und so geht es nach der Antragsstellung weiter... 
 

Kontakt

Das Testzentrum ist zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie erreichbar: 
 

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 12.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

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