Häufig gestellte Fragen zur Deltaprüfung (FAQ)
Wichtige Dokumente
Um sich zur Deltaprüfung anmelden zu können, benötigen Sie unser Anmeldeformular (Schritt 2 der Anmeldung). Dieses und weitere wichtige Dokumente finden Sie zusammengefasst unter Dokumente.
Beachten Sie aber unbedingt, dass Sie auf unserer Website weitere wichtige Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen, dem Anmeldeprozess und der Prüfungsdurchführung der Deltaprüfung finden und Sie sich darüber auf jeden Fall Informieren sollten, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Deltaprüfung finden Sie unter Satzungen.
- Satzung der DHBW über die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife (Prüfungsordnung Deltaprüfung) vom 13. März 2015, in der Fassung vom 14. Dezember 2016
- § 7 der Satzung der DHBW für die Erhebung von Gebühren an der DHBW (Gebührensatzung DHBW) vom 14. Juli 2022 in der jeweils geltenden Fassung
- § 7 Absatz 2 Nummer 3 der Immatrikulationssatzung der DHBW für Bachelorstudiengänge (BaImmaS) vom 13. Juni 2018, in der Fassung vom 14. Juli 2022
- § 58 Absatz 2 Landeshochschulgesetz vom 1. Januar 2005, in der Fassung vom 21. Dezember 2021
Nein, laut § 63 Absatz 3 LHG gilt:
Minderjährige, die eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, sind für Verfahrenshandlungen zur Aufnahme, Durchführung und Beendigung eines Studiums handlungsfähig im Sinne von § 12 Absatz 1 Nummer 2 LVwVfG; dies gilt entsprechend für Studieninteressierte, die eine Hochschulzugangsberechtigung erst durch eine Prüfung an einer Hochschule erwerben wollen (§ 58 Absatz 2 Nummern 4, 6 und 7), für die dafür erforderlichen Verfahrenshandlungen.
Macht ein Prüfling glaubhaft, dass sie oder er wegen einer chronischen Krankheit oder einer psychischen oder einer physischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Prüfungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, kann die Testleitung des ZHL Testzentrums der DHBW eine Nachteilsausgleichsregelung gemäß der Prüfungsordnung Deltaprüfung in bedarfsgerechter Form gestatten. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Leitung des ZHL Testzentrums der DHBW.
Gültigkeit und Anerkennung der Deltaprüfung
Der allgemeine Studierfähigkeitstest der Deltaprüfung der DHBW wird von allen DHBW Standorten für ein Studium anerkannt. Ob dieser Studierfähigkeitstest auch von anderen Hochschulen als Deltaprüfung anerkannt wird, erfragen Sie bei der betreffenden Hochschule.
Die an der DHBW bestandene Deltaprüfung ist für ein Studium an der DHBW zeitlich unbegrenzt gültig.
Abgesehen von der Deltaprüfung der DHBW wird nur die zentral an der Universität Mannheim durchgeführte Deltaprüfung für ein Studium an der DHBW als Deltaprüfung anerkannt.
Ansonsten werden von der DHBW keine anderen Prüfungen als Deltaprüfung anerkannt.
Anmeldung Schritt 1: Online-Reservierung
Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall per E-Mail an das Testzentrum unter testzentrumnoSpam@cas.dhbw.de.
Dies kann z. B. vorkommen, wenn Ihnen bei der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse ein Tippfehler unterlaufen ist. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall per E-Mail an das Testzentrum unter testzentrumnoSpam@cas.dhbw.de.
Anmeldung Schritt 2: Schriftlicher Antrag
Ja, z. B. in den folgenden Fällen:
- Wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein Bildungsgang besucht wird, der zum Erwerb der Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife führt. In diesem Fall legen Sie Ihrem Antrag eine Schulbescheinigung des aktuellen Schuljahres (nicht Halbjahreszeugnis o.ä.) bei, aus der ersichtlich ist, dass Sie gegenwärtig einen zur Fachhochschulreife/fachgebundenen Hochschulreife führenden Bildungsgang besuchen.
- Wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine verbindliche (!) Aufnahmezusage für einen Bildungsgang vorliegt, der zum Erwerb der Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife führen wird. In diesem Fall legen Sie Ihrem Antrag eine Anmeldebestätigung bei, aus der hervorgeht, dass Sie für einen zur Fachhochschulreife/fachgebundenen Hochschulreife führenden Bildungsgang verbindlich (!) aufgenommen sind.
Eine vorläufige oder vorbehaltliche Zusage, die z. B. voraussetzt, dass noch für die Aufnahme notwendige Nachweise einzureichen oder andere Bedingungen (bspw. Notendurchschnitt, Bestehen der Berufsabschlussprüfung) zu erfüllen sind, ist nicht ausreichend für eine Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest der Deltaprüfung.
Weitere Informationen dazu, welche Unterlagen in Ihrem Fall als Nachweis über die (angestrebte) Fachhochschulreife / fachgebundene Hochschulreife notwendig sind, finden Sie unter Schriftlicher Antrag.
Wenn für Ihren Abschluss zutreffend, finden Sie in der Regel auf Ihrem Abschlusszeugnis einen Vermerk dazu, in welchen Bundesländern der Abschluss anerkannt ist, oder es wird auf eine Verordnung verwiesen, die Informationen hierzu enthält. In Zweifelsfällen oder wenn Sie noch kein Zeugnis vorliegen haben können Sie auch an Ihrer Schule nachfragen.
Ohne einen Nachweis darüber, dass der von Ihnen erworbene oder angestrebte Abschluss auch in Baden-Württemberg anerkannt ist, ist eine Zulassung zur Deltaprüfung nicht möglich.
Bei Fragen zur Anerkennung schulischer Bildungsnachweise aus anderen Bundesländern können Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart wenden. Diese prüft schulische Bildungsnachweise, die in anderen Bundesländern erworben wurden, und vergleicht diese mit schulischen Bildungsabschlüssen aus Baden-Württemberg.
Nach dem schriftlichen Antrag
Nein, Sie erhalten keine Bestätigung über den Eingang Ihrer schriftlichen Unterlagen.
Nach Eingang Ihres schriftlichen Antrags wird dieser durch das Testzentrum bearbeitet. Falls Ihr Antrag aufgrund fehlender Unterlagen unvollständig sein oder sonstige Fragen dazu bestehen sollten, werden Sie vom Testzentrum kontaktiert. Achten Sie jedoch unbedingt darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind!
Bis spätestens ca. 2-3 Wochen vor Ihrem reservierten Testtermin werden Sie von uns per Post darüber informiert, ob Sie zum Studierfähigkeitstest zugelassen wurden oder nicht. Wenn Sie zugelassen wurden, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und Gebührenbescheid. Wenn Sie nicht zugelassen wurden, erhalten Sie einen Versagungsbescheid und Gebührenbescheid.
Achten Sie unbedingt darauf, dass das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist und Ihrem Antrag alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind!
Laut § 4 Absatz 2 der Satzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg über die Deltaprüfung für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder mit fachgebundener Hochschulreife (Prüfungsordnung Deltaprüfung) vom 13. März 2015, in der Fassung vom 14. Dezember 2016, ist die Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest zu versagen, wenn die Unterlagen nach § 3 Absätze 5 und 6 nicht rechtzeitig vorgelegt werden.
Wenn Sie zum Test zugelassen werden, erhalten Sie per Post einen Zulassungsbescheid und Gebührenbescheid. Ein Zulassungsbescheid bedeutet, dass Sie auf Grundlage des vorliegenden Antrags zum allgemeinen Studierfähigkeitstest der Deltaprüfung zugelassen sind. Eine weitere Mitteilung über die Zulassung erhalten Sie nicht, d.h. nach Erhalt des Zulassungsbescheids und Überweisen der Gebühr gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist können Sie zum Termin für den allgemeinen Studierfähigkeitstest kommen.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie sich nach Einsenden Ihres schriftlichen Antrags gegen eine Teilnahme am allgemeinen Studierfähigkeitstest entscheiden, ist die Gebühr von 170 € auch in diesem Fall gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist zu zahlen.
Sie können nicht zum Test zugelassen werden, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen (noch) nicht erfüllen, unvollständige Unterlagen eingesandt oder bereits endgültig erfolglos am allgemeinen Studierfähigkeitstest teilgenommen haben.
In solchen Fällen bekommen Sie von uns per Post einen Versagungsbescheid und Gebührenbescheid. Ein Versagungsbescheid bedeutet, dass Sie auf Grundlage des vorliegenden Antrags zum allgemeinen Studierfähigkeitstest der Deltaprüfung nicht zugelassen sind, d. h. die Zulassung wurde versagt. Eine Versagung bedeutet jedoch nicht, dass Sie den allgemeinen Studierfähigkeitstest nicht bestanden haben, d. h. sie hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Versuche.
Bitte beachten Sie: Auch im Falle einer Versagung ist die Gebühr gemäß der im Gebührenbescheid genannten Frist zu zahlen.
Gebühren
Gebührenpflichtig wird Ihre Anmeldung für den allgemeinen Studierfähigkeitstest mit dem Eintreffen der schriftlichen Anmeldung am Testzentrum.
Sie werden bis ca. 2-3 Wochen vor Ihrem reservierten Testtermin per Post von uns darüber informiert, ob Sie zum Studierfähigkeitstest zugelassen wurden oder nicht. Wenn Sie zugelassen wurden, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid und einen Gebührenbescheid. Wenn Sie nicht zugelassen wurden, erhalten Sie einen Versagungsbescheid und einen Gebührenbescheid. In diesem Gebührenbescheid, den Sie von uns nach Bearbeitung Ihres Antrags per Post erhalten, finden Sie alle Zahlungsinformationen und -fristen.
Eine Zahlung der Gebühr vor Erhalt des Gebührenbescheids ist nicht möglich. Ebenso ist keine Barzahlung der Gebühr möglich.
Die Teilnahme am allgemeinen Studierfähigkeitstest ist nur bei rechtzeitiger Bezahlung der Gebühr laut Gebührenbescheid möglich.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sehen wir uns leider gezwungen, die Gebühr zwangsweise beitreiben zu lassen. Da es sich um eine öffentliche Abgabe handelt, stellt der Gebührenbescheid nach Bestandskraft bereits einen Vollstreckungstitel dar, ohne dass es einer erneuten Mahnung bedarf.
Nein, der Gebührenbescheid kann nur auf die*den Testteilnehmer*in selbst ausgestellt werden. Ob und wie eine Übernahme durch Ihren Dualen Partner erfolgen kann, klären Sie bitte direkt mit dem Dualen Partner.
Nein, Sie erhalten keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Gebührenzahlung. Prüfen Sie daher bitte nach getätigter Zahlung, dass die eingegebenen Daten korrekt sind und keine Rückbuchung auf Ihr Konto erfolgte.
Prüfungsvorbereitung
Auf unserer Website finden Sie unter Beispielaufgaben ein Dokument mit Informationen zum Prüfungsinhalt und den Aufgabentypen des allgemeinen Studierfähigkeitstests. Diese Aufgabentypen sind jedoch lediglich repräsentativ für die Art der Fragen, nicht für deren Schwierigkeitsgrad! Das Schwierigkeitsniveau des Tests liegt deutlich höher als das der in diesem Dokument verwendeten Beispielaufgaben.
Es liegt in der Verantwortung der*des Bewerber*in, sich umfassend und mit geeignetem Übungsmaterial auf den Test und das Prüfungsniveau vorzubereiten.
Bitte beachten Sie, dass das Testzentrum bzw. die DHBW selbst kein Übungsmaterial für den allgemeinen Studierfähigkeitstest zur Verfügung stellt und hierzu auch nicht mit Anbietern von Übungsmaterial, Vorbereitungsseminaren o.ä. kooperiert.
Der allgemeine Studierfähigkeitstest besteht aus einem Leistungsteil bzw. kognitiven Teil und aus einem Persönlichkeitsteil.
Im kognitiven Teil werden in sechs Aufgabenblöcken Ihre Fähigkeiten und Eigenschaften zu Logischer Fähigkeit, verbaler Fähigkeit sowie zu Zahlenverständnis und Problemlösungsvermögen geprüft. Diese Aufgaben beanspruchen insgesamt ca. 50 Minuten.
Danach folgt im Rahmen des Persönlichkeitsteils ein siebter und letzter Aufgabenblock zu Ihrer Persönlichkeit. Dieser beansprucht ca. 5-8 Minuten.
Es sind grundsätzlich keinerlei Hilfsmittel (z.B. Stift, Papier, Taschenrechner, Mobiltelefon, Tablet-PC, …) zugelassen. Einzig zugelassenes Hilfsmittel ist der durch das Testzentrum zur Verfügung gestellte PC-Arbeitsplatz (Tisch, Stuhl, Maus, PC-Laufwerk, Bildschirm, Tastatur). Verstöße hiergegen können als Täuschungsversuch gewertet werden.
Selbst wenn medizinische Gründe dafür vorliegen sollten, ist das Mitführen und Verwenden von technischen Geräten während der Prüfung nicht ohne Weiteres zugelassen. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen auf technische Hilfsmittel angewiesen sein (z.B. zur Kontrolle des Blutzuckerspiegels bei Diabetes), wenden Sie sich bitte frühzeitig telefonisch oder per E-Mail an das Testzentrum, um das weitere Vorgehen zu klären.
Wenn Sie versuchen, das Ergebnis Ihrer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Manipulation zu beeinflussen, oder wenn Sie bei der Prüfung in erheblichem Maße gegen die Ordnung verstoßen, können Sie von der weiteren Teilnahme am Studierfähigkeitstest ausgeschlossen werden. Der Test gilt dann als nicht bestanden. Damit reduziert sich die Anzahl der möglichen Wiederholungsversuche.
Testtag und Organisatorisches
Der Studierfähigkeitstest findet zentral am ZHL Testzentrum der DHBW in Heilbronn statt. (Ausnahme: Falls vereinzelt ein Termin nicht in Heilbronn, sondern an einem der DHBW Standorte stattfinden sollte, ist dies bei dem betreffenden Testtermin bereits bei der Online-Reservierung explizit vermerkt. Ansonsten finden alle Termine am Testzentrum in Heilbronn statt.)
Sie finden das Testzentrum unter folgender Adresse:
Duale Hochschule Baden-Württemberg
Center for Advanced Studies
ZHL Testzentrum
Bildungscampus 13
74076 Heilbronn
Ein Dokument mit Wegbeschreibung, Parkmöglichkeiten und Lageplan des Testzentrums bzw. des Bildungscampus 13 finden Sie unter Wegbeschreibung. Den entsprechenden Link hierzu finden Sie ebenso in dem Zulassungsbescheid, den Sie von uns per Post erhalten.
Das ZHL Testzentrum befindet sich auf dem Bildungscampus 13 (auf dem Campus ausgeschildert als BC 13 / DHBW CAS bzw. BC 13 / Café). Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor Prüfungsbeginn in dem Raum ein, der Ihnen wenige Tage vor Testtermin vom Testzentrum per E-Mail mitgeteilt wird.
Die Gesamtbearbeitungszeit des Tests beträgt 60 Minuten. Sie sollten insgesamt allerdings ca. 1,5 - 2 Stunden einplanen, da 15 Minuten vor dem Test die Ausweise und Zulassungsbescheide der Teilnehmenden kontrolliert werden und eine kurze Einweisung stattfindet, und – je nach Teilnehmendenzahl – ca. 10-20 Minuten nach dem Test die Ausgabe der Testergebnisse beginnt.
Wenn Sie am Testtag krank sind oder aus anderen wichtigen Gründen den Testtermin verschieben müssen, wenden Sie sich bitte unbedingt zeitnah telefonisch an das Testzentrum und reservieren sich keinen neuen Termin auf dem Online-Reservierungsportal. Aus Kulanzgründen kann der Testtermin einmalig verschoben werden.
Testergebnis
Im Anschluss an Ihre Testteilnahme können Sie direkt vor Ort Ihre Testergebnisse erhalten. Die Ausgabe der Testergebnisse erfolgt i.d.R. und abhängig von der Teilnehmendenzahl ca. 10-20 Minuten nach Testende.
Falls Sie nach dem Test nicht auf die Ausgabe der Testergebnisse warten können/möchten, kann Ihnen das Testergebnis auch per Post zugesandt werden. Das Testergebnis wird in einem solchen Fall am Folgetag des Tests versandt.
Unabhängig davon, ob Sie bestanden haben oder nicht, erhalten Sie über Ihre Testteilnahme zwei Dokumente:
- Einen Bescheid, auf dem u.a. ausgewiesen wird, an welchem Datum Sie den Test absolviert haben, welche Punkte Sie erzielt haben und ob Sie den Test bestanden haben oder nicht. Dieses Dokument wird von der DHBW Studienakademie bei der Immatrikulation benötigt.
- Eine Bescheinigung, auf der u.a. ausgewiesen wird, an welchem Datum Sie den Test absolviert haben und ob Sie den Test bestanden haben oder nicht. Die erzielte Punktezahl wird nicht angeführt. Dieses Dokument dient zur Vorlage bei der Ausbildungsstätte/dem Dualen Partner.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, die Originale Ihres Testergebnisses aufzuheben und ebenso amtlich beglaubigte Kopien davon anfertigen zu lassen, da Sie bei der Immatrikulation beim DHBW Standort in der Regel eine amtlich beglaubigte Kopie oder das Original des Ergebnisses abgeben müssen.
Informationen über die geforderten Unterlagen für die Immatrikulation zum Studium finden Sie auf den Websites des jeweiligen DHBW Standortes. Beachten Sie bitte, dass als Nachweis über den bestandenen allgemeinen Studierfähigkeitstest in der Regel der Bescheid mit der Punktzahl als amtlich beglaubigte Kopie oder Original eingereicht werden muss. Darum empfehlen wir Ihnen, von dem Testergebnis amtlich beglaubigte Kopien anfertigen zu lassen. Amtliche Beglaubigungen nehmen die Gemeinden, die Landkreise und die unteren Verwaltungsbehörden vor.
Die Originale des Testergebnisses können nur einmal ausgestellt werden, die Ausstellung weiterer Originale ist nicht möglich.
Falls Ihr Original verloren gegangen ist oder Ihnen aus anderen Gründen nicht mehr vorliegt, können wir Ihnen nur eine gebührenpflichtige Zweitschrift ausstellen. Die Gebühr hierfür beträgt 10 €, die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.
Der zweite Teil der Deltaprüfung ist das studiengangs- und berufsfeldspezifische Auswahlverfahren, das zum Abschluss eines Ausbildungsvertrags führt. Dieses Auswahlverfahren wird von den Ausbildungsstätten der DHBW (Duale Partner) durchgeführt und erfolgt im Rahmen des üblichen Bewerbungsverfahrens und ggf. weiterer Auswahlverfahren nach Maßgabe der Ausbildungsstätten.
Wiederholungsprüfung
Wer den allgemeinen Studierfähigkeitstest nicht bestanden hat, kann ihn zweimal wiederholen, d. h. Sie haben maximal drei Versuche.
Für jeden Versuch müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung stellen. Für jeden schriftlichen Antrag auf Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest wird die jeweils geltende Gebühr nach Gebührensatzung erhoben.
Da die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bereits bei Ihrem ersten Antrag erfolgt ist, kann im Wiederholungfall der Anmeldeprozess verkürzt werden, sodass Sie nicht nochmals 5 Wochen vorher den Termin reservieren müssen.
Dadurch ist bei Bedarf und je nach Kapazität des Testzentrums auch ein deutlich früherer Wiederholungstermin möglich. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Wiederholungstermins ausschließlich telefonisch an das Testzentrum. Bitte reservieren Sie sich für einen Wiederholungstermin keinen Termin online über das Formular zur Reservierung eines Testplatzes.
Für einen Wiederholungstermin gelten die auf unserer Website genannten Fristen nicht, d.h. es ist bei Bedarf und je nach Kapazität von Testplätzen auch eine zeitnahe Wiederholung möglich. Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Wiederholungstermins telefonisch an das Testzentrum und reservieren sich hierfür nicht einen Termin über das Online-Reservierungsportal des Testzentrums.
Ja. Für einen neuen Antrag auf Zulassung für Ihre Wiederholung benötigt das Testzentrum nochmals das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular (als PDF-Download auf unserer Website verfügbar). Dieses stellt den neuen Antrag auf Zulassung dar.
Lebenslauf und Nachweis des Schulabschlusses benötigen wir jedoch nicht nochmals von Ihnen, da die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bereits bei Ihrem ersten Antrag erfolgt ist.
Sobald dem Testzentrum das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben im Original vorliegt, entsteht erneut die jeweils geltende Gebühr nach Gebührensatzung, die für jede Neuanmeldung fällig ist. Sie erhalten für den Wiederholungstermin also ebenfalls einen Zulassungsbescheid und Gebührenbescheid.
Gerne bieten wir Ihnen eine telefonische Beratung zu Ihrer Testauswertung an. Bei dieser erhalten Sie Informationen dazu, wie Sie in den Kategorien des Leistungsteils und Persönlichkeitsteils abgeschnitten haben und welche Aufgabentypen diesen Kategorien jeweils zugeordnet sind.
Details zu den konkreten Fragen und Antworten Ihrer Testteilnahme sind jedoch nicht einsehbar.
Das Wichtigste zur Deltaprüfung zusammengefasst
Kontakt
Das Testzentrum ist zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie erreichbar:
Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 12.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 13.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |