Anmeldung Schritt 2: Schriftlicher Antrag
Schritt 2 des zweistufigen Anmeldeverfahrens ist der schriftliche Antrag auf Zulassung.
Nach der Online-Reservierung (Schritt 1 des Anmeldeverfahrens) ist der schriftliche Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 4 Wochen vor dem Testtermin postalisch beim Testzentrum einzureichen. Andernfalls verfällt Ihr vorläufig reservierter Testtermin.
Eine Zusendung der Unterlagen per E-Mail wird nicht berücksichtigt!
Hinweis zur Gebührenpflicht
Für jeden Antrag auf Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest im Rahmen der Deltaprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 170 € erhoben. Die Gebühr von 170 € entsteht mit dem Eintreffen Ihrer schriftlichen Anmeldung am Testzentrum, d.h. ab diesem Zeitpunkt handelt es sich um einen gebührenpflichtigen Antrag. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass Ihrem Antrag alle für die Zulassung erforderlichen Unterlagen beigefügt sind.
Weitere Informationen finden Sie unter Gebühren.
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen und Nachweise sind für den Antrag auf Zulassung notwendig:
1. Anmeldeformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Download Anmeldeformular)
2. Tabellarischer Lebenslauf
3. Aktueller Nachweis über die (angestrebte) Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife* als Abschrift (Kopie), amtlich beglaubigte Kopie oder Original.
Wir empfehlen Ihnen dringend, uns keine Originale von Zeugnissen oder Verträgen zuzusenden, da diese auf dem Postweg verloren gehen könnten. Abschriften (Kopien) oder amtlich beglaubigte Kopien hiervon sind ausreichend.
Bitte beachten Sie:
Die (angestrebte) Fachhochschulreife / fachgebundene Hochschulreife muss nach dem Schulgesetz von Baden-Württemberg anerkannt sein, d.h. auch in Baden-Württemberg zu einem Studium berechtigen. Andernfalls ist eine Zulassung nicht möglich.
*Welche Unterlagen in Ihrem Fall als Nachweis über die (angestrebte) Fachhochschulreife / fachgebundene Hochschulreife notwendig sind, hängt u.a. davon ab, was zum Zeitpunkt der Antragsstellung der aktuellste Nachweis ist und welche Art von Bildungsgang Sie besuchen, z.B.:
In diesem Fall legen Sie Ihrem Antrag das Zeugnis der Fachhochschulreife/fachgebundenen Hochschulreife bei.
Falls auf Ihrem Zeugnis ggfs. steht, dass dieses nur in Verbindung mit weiteren Nachweisen gültig ist, so fügen Sie Ihrem Antrag ergänzend ebenfalls diese Nachweise bei.
In diesem Fall legen Sie Ihrem Antrag eine Schulbescheinigung des aktuellen Schuljahres (nicht Halbjahreszeugnis o.ä.) bei, aus der ersichtlich ist, dass Sie gegenwärtig einen zur Fachhochschulreife/fachgebundenen Hochschulreife führenden Bildungsgang besuchen.
In diesem Fall legen Sie Ihrem Antrag eine Anmeldebestätigung bei, aus der hervorgeht, dass Sie für einen zur Fachhochschulreife/fachgebundenen Hochschulreife führenden Bildungsgang verbindlich (!) aufgenommen sind.
Eine vorläufige oder vorbehaltliche Zusage, die z. B. voraussetzt, dass noch für die Aufnahme notwendige Nachweise einzureichen oder andere Bedingungen (bspw. Notendurchschnitt, Bestehen der Berufsabschlussprüfung) zu erfüllen sind, ist nicht ausreichend für eine Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest der Deltaprüfung.
In diesem Fall legen Sie Ihrem Antrag eine Schulbescheinigung des aktuellen Schuljahres bei, aus der auch ersichtlich ist, dass Sie in dem betreffenden Bildungsgang den optionalen Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife besuchen.
Alternativ dazu können Sie Ihrem Antrag auch eine „reguläre“ Schulbescheinigung – d. h. ohne Hinweis auf den Besuch des Zusatzunterrichts in diesem Bildungsgang – beifügen und ergänzend dazu einen separaten Nachweis, aus dem der Besuch des Zusatzunterrichts ersichtlich ist (z.B. das aktuellste Halbjahreszeugnis, aus dem die Belegung der Fächer des Zusatzunterrichts ersichtlich ist).
Wenn Sie am Gymnasium, der Waldorfschule oder der zweijährigen Höheren Berufsfachschule die Fachhochschulreife erwerben, beachten Sie bitte, dass diese Bildungsgänge in der Regel zunächst den schulischen Teil der Fachhochschulreife vermitteln. Dieser schulische Teil der Fachhochschulreife für sich allein stellt noch keine Fachhochschulreife dar. Um die „volle“ Fachhochschulreife zu erwerben, muss zusätzlich noch der sogenannte berufsbezogene bzw. praktische Teil der Fachhochschulreife absolviert werden. (Welche praktischen Tätigkeiten von Ihrer Schule als berufsbezogener Teil für die Fachhochschulreife angerechnet werden können, erfragen Sie bitte frühzeitig an Ihrer Schule.)
Zur Deltaprüfung kann in diesen Fällen entsprechend nur zugelassen werden, wer einen Nachweis über den angestrebten oder erworbenen schulischen Teil der Fachhochschulreife und den angestrebten oder erworbenen berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife vorlegen kann.
In diesem Fall legen Sie Ihrem Antrag eine Schulbescheinigung bei, um den angestrebten schulischen Teil der Fachhochschulreife nachzuweisen, ebenso wie einen Nachweis darüber, dass Sie den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife absolviert haben, gerade absolvieren oder absolvieren werden.
In diesem Fall legen Sie Ihrem Antrag die Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife bei, die Ihre Schule ausstellt, wenn Sie sie mit deren Erwerb verlassen haben, ebenso wie einen Nachweis darüber, dass Sie den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife absolviert haben, gerade absolvieren oder absolvieren werden.
In diesem Fall legen Sie Ihrem Antrag eine Bestätigung der öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule über Ihre Zulassung zur Schulfremdenprüfung/Externenprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife bei.
Bitte wenden Sie sich für die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise an die Zentrale Auslandskoordination der DHBW. Das Testzentrum ist nicht zuständig für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise und kann Ihnen hierüber keine Auskunft geben.
Nur wenn Ihr im Ausland erworbener Bildungsabschluss für ein Studium an der DHBW als eine fachgebundene Hochschulreife, die nicht zum Studium des angestrebten Studiengangs berechtigt, oder als Fachhochschulreife anerkannt ist, ist eine Absolvierung der Deltaprüfung notwendig und möglich. In diesem Fall legen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über Ihren ausländischen Bildungsabschluss bei, ebenso wie die von der Zentralen Auslandskoordination der DHBW ausgestellte Bescheinigung über die Bewertung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses für den Hochschulzugang an der DHBW.
Bitte wenden Sie sich für die Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise an die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart. Das Testzentrum ist nicht zuständig für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise und kann Ihnen hierüber keine Auskunft geben.
Nur wenn Ihr im Ausland erworbener Bildungsabschluss in Baden-Württemberg bzw. Deutschland als eine fachgebundene Hochschulreife, die nicht zum Studium des angestrebten Studiengangs berechtigt, oder als Fachhochschulreife anerkannt ist, ist eine Absolvierung der Deltaprüfung notwendig und möglich. In diesem Fall legen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über Ihren ausländischen Bildungsabschluss bei, ebenso wie die vom Regierungspräsidium Stuttgart ausgestellte Bescheinigung über die Bewertung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses für den Hochschulzugang in Baden-Württemberg bzw. Deutschland.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob der Ihnen vorliegende Nachweis über den (angestrebten) Abschluss ausreichend für eine Zulassung zum allgemeinen Studierfähigkeitstest ist, können Sie sich für Rückfragen gerne telefonisch oder per E-Mail an das Testzentrum wenden, bevor Sie den gebührenpflichtigen schriftlichen Antrag auf Zulassung stellen.
Antrag stellen
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe oben) fristgerecht per Post an:
Duale Hochschule Baden-Württemberg
Center for Advanced Studies
ZHL Testzentrum
Bildungscampus 13
74076 Heilbronn
Für weitere Informationen lesen Sie bitte auch unsere FAQ.
Kontakt
Das Testzentrum ist zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie erreichbar:
Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 12.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 13.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |