Aufbau der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung der DHBW besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden.
Schriftliche Prüfung
Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte findet regulär einmal im Jahr statt und wird für die DHBW zentral für alle Standorte vom ZHL Testzentrum der DHBW durchgeführt.
Die schriftliche Prüfung findet – unabhängig davon, an welchem DHBW Standort das duale Studium aufgenommen werden soll – zentral am ZHL Testzentrum der DHBW in Heilbronn statt.
Die schriftliche Prüfung wird auf dem Niveau der allgemeinen Hochschulreife gestellt und umfasst drei Aufsichtsarbeiten, die am Tag der Prüfung absolviert werden:
- Deutsch (Aufsatz) à 120 Minuten
- Englisch (Textverständnisaufgaben und Textproduktion in englischer Sprache) à 120 Minuten
- Fachspezifische Aufsichtsarbeit in Bezug auf den gewählten Studiengang à 120 bis 180 Minuten.
Bei der schriftlichen Prüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen, der auf Verlangen vorzuzeigen ist.
09.00 – 11.00 Uhr: Deutsch
11.30 – 13.30 Uhr: Englisch
14.30 – 16.30 Uhr: Fachspezifische Aufsichtsarbeit
Informationen zu den einzelnen Aufsichtsarbeiten finden Sie unter Beispielklausuren. Die dort zur Verfügung gestellten Informationen, Beispielklausuren und Fragenkataloge bilden jedoch lediglich einen Bruchteil der Prüfungsmöglichkeiten ab. Ebenso besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und auf einen direkten Bezug zur nächsten Klausur.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich auf Grundlage dieser Anforderungen umfassend und mit geeignetem Übungsmaterial auf die Prüfung und das Prüfungsniveau vorzubereiten.
Bitte beachten Sie:
- Technische Geräte (z.B. Mobiltelefon, Smart Watch etc.) dürfen bei der Eignungsprüfung nicht mitgeführt und verwendet werden. (Ausnahme: Je nach fachspezifischer Aufsichtsarbeit explizit zugelassene Hilfsmittel wie z.B. nicht-programmierbarer Taschenrechner.)
- Selbst wenn medizinische Gründe dafür vorliegen sollten, ist das Mitführen und Verwenden von technischen Geräten während der Prüfung nicht ohne Weiteres zugelassen. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen auf technische Hilfsmittel angewiesen sein (z.B. zur Kontrolle des Blutzuckerspiegels bei Diabetes), wenden Sie sich bitte frühzeitig telefonisch oder per E-Mail an das Testzentrum, um das weitere Vorgehen klären.
Mündliche Prüfung
Die mündlichen Prüfungstermine der Eignungsprüfung 2024 werden voraussichtlich im Zeitraum Mai 2024 durchgeführt.
Die mündliche Prüfung findet i. d. R. an dem DHBW Standort der jeweiligen mündlichen Prüfer*innen statt.
Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist Voraussetzung, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer in den schriftlichen Prüfungsfächern einen Durchschnitt von 4,0 oder besser erreicht hat und in keinem dieser Fächer die Note 5,0 oder schlechter erhalten hat. Die Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung gilt als Nichtbestehen der Eignungsprüfung.
Die mündliche Prüfung bietet die Möglichkeit zur Überprüfung der schriftlichen Noten. Sie kann sich auf allgemeine (z.B. kulturelle, politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche) sowie auf fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erstrecken. Die in der beruflichen Praxis erworbenen und für den angestrebten Studiengang verwertbaren Erfahrungen und Fähigkeiten können ebenfalls Bestandteil der mündlichen Prüfung sein. Ebenso können auch praktische Aufgabenstellungen enthalten sein.
Die Prüfung dauert je Prüfling in der Regel 20 Minuten.
Bei der mündlichen Prüfung ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen, der auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Bestehen der Eignungsprüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn die mündliche Prüfung mindestens mit der Note 4,0 oder besser bewertet ist. Wer die Eignungsprüfung bestanden hat, erhält ein von der Hochschule ausgestelltes Zeugnis über die Studienberechtigung für den angestrebten Studiengang.
Wer die Eignungsprüfung nicht bestanden hat, erhält über die Teilnahme an der Prüfung und über das Ergebnis einen amtlichen Bescheid. Wer die Eignungsprüfung nicht bestanden hat, kann sie zweimal wiederholen. Die Wiederholung umfasst alle Prüfungsteile.
Bitte beachten Sie: Die Prüfung gilt auch dann als nicht bestanden, wenn der Prüfling nach seiner Zulassung zur Prüfung ohne wichtigen Grund nicht an der Prüfung oder an Prüfungsteilen teilnimmt oder ohne wichtigen Grund von der Prüfung oder von Prüfungsteilen zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie ebenso in der Satzung der DHBW zur Durchführung der Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte nach § 58 Absatz 2 Nummer 6 LHG (Prüfungsordnung Eignungsprüfung) vom 9. Juli 2018, einschließlich der Ersten Änderungssatzung vom 20. Dezember 2019.
Kontakt
Das Testzentrum ist zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie erreichbar:
Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 12.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 13.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |